Eintritt

Kirchenmitglied wird man durch die Taufe. Sie sind getauft, nicht aus der Kirche ausgetreten und leben auf dem Gebiet der Christuskirchengemeinde?

Dann sind Sie automatisch unser Gemeindeglied.

Wenn Sie die kirchliche Gemeinschaft verlassen haben und nun wieder dazukommen möchten, freuen wir uns sehr!

Dazu müssen Sie lediglich das Wiedereintrittsformular (Downloads) ausfüllen und an das Kirchenbüro senden.

Ihre Pastorin meldet sich dann für ein persönliches Aufnahmegespräch bei Ihnen.

Austritt

Durch die evangelische Taufe sind Sie Kirchenmitglied in der Evangelischen Kirche geworden.

Wenn Sie austreten wollen, müssen Sie dies allerdings beim Standesamt ihrer Kommunalgemeinde tun.

Jeder Kirchenaustritt schmerzt uns sehr und bedeutet einen Verlust für die Gemeinschaft.

Wenn Sie Probleme mit der Kirche oder dem Glauben haben, melden Sie sich gerne für ein Gespräch bei Ihrer Pastorin.

Von den Mitgliederzahlen sind auch unsere Kirchensteuerzuweisungen abhängig, von denen die Finanzierung der Gemeindearbeit vor Ort abhängig ist.

Wenn Sie uns (auch im Falle eines Austrittes) dennoch weiterhin unterstützen möchten, sind wir sehr dankbar, wenn Sie uns ein Freiwilliges Kirchgeld in selbstgewählter Höhe zukommen lassen.  

Umgemeindung

Wenn Sie umziehen und nach wie vor Gemeindeglied der Christuskirche bleiben wollen bzw. wenn Sie einer anderen Gemeinde angehören und der Christuskirche zugehören möchten, müssen Sie im Kirchenbüro einen Antrag auf Umgemeindung (Downloads) stellen.

Als Gemeindeglied der Christuskirche sind Sie berechtigt, den Kirchengemeinderat zu wählen bzw. sich für die Wahl aufstellen zu lassen.

Außerdem hat die Mitgliederzahl einer Gemeinde hat Auswirkungen auf die Höhe der Kirchensteuerzuweisungen.

Wir freuen uns, wenn Sie unser Mitglied bleiben / werden wollen!